Kinderklau - der ganz normale

 

Wahnsinn          

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Mit großer Ähnlichkeit zum Kinderklau gab es in der frühen Neuzeit Hexenprozesse. (Mehr darüber findet sich z. B. in Wiki). Ohne näher auf die jeweils geschichtlichen Epochen einzugehen, die verschiedene Formen der Hexenprozesse hervorbrachten, hier eine vereinfachte Darstellung der Vergleiche:

Kinderklau Hexenprozess (Neuzeit-Gerichtsbarkeit)
Eine Familie wird durch die Öffentlichkeit (Nachbarn, Familie, Erzieher) denunziert Frauen (75%), Männer (25%), selten auch Kinder wurde durch die Öffentlichkeit denunziert
Die Familie wird ausspioniert (Kindergarten, Schule, Umfeld) Die vermeintliche Hexe wird der öffentlichen Hatz ausgesetzt
Den Eltern wird unterstellt, psychisch krank zu sein, oder ihre Kinder nicht versorgen zu können Der vermeintlichen Hexe wird das Bringen von Tod über Mensch und Vieh unterstellt
Das Kind wird vorsorglich Inobhut genommen Vorsorgliche Inhaftierung der vermeintlichen Hexe im Hexenturm
Eltern wird bei Absolvierung einer Psycho-Therapie die Rückführung des Kindes in Aussicht gestellt Mit Buße konnte die vermeintliche Hexe den Schaden regulieren
Durch die Absolvierung der Psycho-Therapie bestätigen die Eltern ihre vermeintliche Psychokrankheit Die vermeintliche Hexe wird gefoltert bis zum Schuldbekenntnis.
Melder werden durch den Datenschutz geschützt, müssen sich bei falscher Beschuldigung der Verantwortung stellen Denunzianten mussten dem Beklagten nicht offen gelegt werden, Denunzianten erhalten bei Verurteilung ein Teil des Vermögens der vermeintlichen Hexe
Haben die Eltern Ihre Schuld eingeräumt, entsteht für die Kinderschützer ein "tatsächlicher Hilfebedarf". Die Erzwingung des Geständnisses unter Folter war neben dem Denunziantenprozess eine weitere wichtige Ursache für die Ausbreitung der Prozesse
Das Jugendamt empfiehlt dem Richter den Entzug des Sorgerechts. Der Richter schaltet zumeist einen Gutachter ein. Der Gutachter erhält eine vorverurteilende Akte. Der Gutachter spricht zudem mit dem Jugendamt. Der Gutachter nimmt die Psycho-Krankenakte zu Hilfe. Der Gutachter exploriert ein durch die Inobhutnahme traumatisiertes Kind und stellt die Traumatisierung des Kindes fest, welche durch die "psychisch kranken" Eltern verursacht wurde. Der Entzug des Kindes wird fundamentiert und somit aufrecht erhalten. Mit abstrusen Methoden wird mittels verschiedenen Proben, bei denen die vermeintliche Hexe auch gern mal ums Leben kam die Schuld oder Unschuld "festgestellt". Man schmiss z. B. die vermeintliche Hexe gefesselt ins Wasser. Schwimmt sie oben, zeugt das die Schuld, die vermeintliche Hexe wird mit dem Tode bestraft, ertrinkt sie, zeugt dies die Unschuld. Aber der Tod tritt so oder so ein.
Selbst, wenn Eltern nach Jahren ihre Unschuld beweisen können, bedeutet dies nicht automatisch die Rückführung des Kindes. Das Kind ist entfremdet und hat sich neu orientiert.

Kommt es doch zu einer Rückführung, trägt die gesamte Familie einen irreversiblen Schaden davon, ein normales Leben ist nicht mehr möglich.

Denunzianten gehen als Nutznießer hervor, denn: Im Falle einer Verurteilung erhielt der Denunziant ein Drittel des Vermögens des Angeklagten.

Die Richter haben Schaden vom Volk abgewendet und den Denunzianten für seine selbstlosen Dienste honoriert.