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Kinderklau - der ganz normale |
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Inzwischen wissen meine treuen Leser vielleicht schon, dass Timo in seiner Heimzeit e-beschult war. Timos E-Beschulung ist völlig fraglich ob ihrer tatsächlichen Berechtigung.
Das Timo E-Schüler war, flog erst auf, als wir am 02. Mai 2007 das Abschlusshilfeplangespräch im Kinder- und Jugenddorf Klinge hatten. Es wurde dort vereinbart, dass Timo nach seiner Ankunft in Essen probeweise eine Regel-Hauptschule besuchen sollte, um zu sehen, ob er überhaupt "noch" eine E-Beschulung "nötig" habe.
Da dies aufgrund des Schulgesetzes aber nicht realisieren lies und die Aufhebung der E-Beschulung als Staatsakt entpuppte, war er (mal wieder) gezwungen, sich dem staatlichen Zwang zu unterwerfen.
Bereits bei dem Anmeldegespräch in der Essener Nelly-Neumann-Schule gab es erste "Meinungsverschiedenheiten" - nachdem man mir seitens der Schule eröffnet hatte, dass eine Aufhebung der Schule nur durch bestimmte Formalitäten möglich sei und dies nun mal "eine gewisse Zeit" in Anspruch nehmen würde.
Nach einem zweiten Gespräch, in dem ich erneut meine Position noch bestimmter als bereits zuvor geschehen deutlich machte, erfolgte die Aufhebung Timos E-Beschulung dann doch schneller als schnell. Näheres dazu könnt ihr auf meiner alten HP nachlesen.
Inzwischen ist Timo seit den Herbstferien 2007 auf einer Regelhauptschule. Und obwohl er dank 2 Jahren E-Schule erhebliche Defizite aufwies, hat er inzwischen super gut aufgeholt und glänzte bereits mit seinem ersten Regel-Schul-Zeugnis mit einem glatten 2er-Durchschnitt.
Flexer Claus, der schon mal die ein oder andere Englisch-Nachhilfe-Stunde gab, und auch der neue ASD Hintze waren sichtlich beeindruckt von Timos glänzender schulischer Leistung.
Timo packt den Schulstoff trotz der 2 Jahre Mangel-Beschulung spielend leicht, hat seine Defizite ohne Mühe aufgeholt, hat in Mathe eine glatte eins und in seinem, ihm noch schwer fallenden Fach Englisch eine drei. Realschule lässt grüßen!!!
Tja, hier ist also die Frage erlaubt, ob Timos E-Beschulung rechtmäßig war. Mehr dazu unter "E-Beschulung".